Saarland Medien lobt Saarländischen Landesprogrammpreis Kino für das Jahr 2023 aus
Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit stiftet Preis für hervorragendes Familienprogramm.
Saarbrücken, 06.10.2023: Erneut vergibt die Saarland Medien GmbH den Landesprogrammpreis an saarländische Kinos, welcher die Qualität der saarländischen Kinolandschaft herausstellt. Dabei werden saarländische Kinobetriebe in den Kategorien Bestes Jahresprogramm und Innovatives Kinomarketing ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt in diesem Jahr insgesamt 10.000 Euro. Der Hauptpreis für das Beste Jahresprogramm ist mit 3.000 Euro dotiert. Darüber hinaus stiftet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit 3x 2.500 Euro für herausragende Familienprogramme.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine dreiköpfige Fachjury.
Zum Preiswettbewerb zugelassen sind Betreiber:innen eines gewerblichen Kinos im Saarland, das im Jahr 2022 mindestens 4 Monate geöffnet war, in der Öffnungszeit durchschnittlich an mindestens 2 Tagen in der Woche einen Spielbetrieb nachweisen kann und mit maximal 7 Sälen ausgestattet ist.
Explizit vom Wettbewerb ausgenommen sind Kinos, die eine regelmäßige staatliche Subvention zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes erhalten, sogenannte Kommunale Kinos.
Folgende Unterlagen sind für eine Teilnahme am Preiswettbewerb einzureichen:
- Antrag auf Teilnahme an der Vergabe des Saarländischen Landesprogrammpreises Kino
- Bei Antrag auf Preis für das beste Kinoprogramm: Programmdokumentation für das Jahr 2022 (= Anlage Spielplan oder vergleichbare Aufstellung)
- Bei Antrag auf Preis für innovatives Kinomarketing: Erläuterung der Marketingmaßnahme und Erfolgsauswertung
Der Download-Link zum Antragsformular sowie der Anlage finden Sie unter:
Antrag Landesprogrammpreis Kino_2023
Anlage Spielplan Landesprogrammpreis Kino 2023
Anträge inkl. aller Anlagen können digital als PDF-Datei bis zum 16 Oktober 2023, 12:00 Uhr
per E-Mail an conrad@saarland-medien.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden können.