Datenschutzhinweise

Zur Gewährung einer Soforthilfe des Saarlandes für die Umsatzkompensation der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen saarländischen Kinos („Stabilisierungspaket Saarländische Kinos“) der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland – Saarland Medien – mbH

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte

  • Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) -

 

Sehr geehrte Antragstellerin,

sehr geehrter Antragssteller,

im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft zur Medienförderung Saarland – Saarland Medien – mbH und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortliche Stelle ist die

Gesellschaft zur Medienförderung Saarland - Saarland Medien mbH

Geschäftsführerin

Ruth Meyer M.A.
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
E-Mail: info[at]saarland-medien[dot]de

 

Ihr Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist:

Hol­ger Gier,
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken.
Tele­fon: 0681 38988–51
Tele­fax: 0681 38988–20
E‑Mail: gier [at] lmsaar [dot] de

  1. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Beratung, des Antragsverfahrens sowie der Abwicklung der Soforthilfe von Ihnen erhalten.

Ferner bearbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und im Rahmen der Erfüllung unserer Aufgaben verarbeiten dürfen.

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten), Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z.B. Unterschriftsprobe). Darüber hinaus sind dies auch Antragsdaten (z.B. Bankverbindung, Beschäftigtenzahlen, Angaben zu weiteren Hilfen, Beteiligungsverhältnisse), Daten aus der Erfüllung unserer Aufgaben aus den einschlägigen Richtlinien zur Gewährung von Umsatzkompensationen an saarländische Kinos für den Zeitraum 18. März bis 31. Mai 2020 („Stabilisierungspaket Saarländische Kinos“) sowie Informationen über Ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation.

  1. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Saarländischen Datenschutzgesetz (SDSG)[1].

3.1 Auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)

Wir verarbeiten Ihre personenbezogen Daten unter anderem auf Grundlage Ihrer mit der Antragstellung erfolgten Einwilligung zur Datenverarbeitung. Die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung ist auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben.

3.2 Zur Erfüllung öffentlicher Förderaufgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. m. § 4 Abs. 1 SDSG)

Des Weiteren erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr.2 DSGVO) zur Umsetzung der von der Saarland Medien GmbH wahrgenommenen Förderaufgaben im öffentlichen Interesse. In diesem Rahmen verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Beratung, zur Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf die Umsatzkompensationszahlung, zur Entscheidung über die Gewährung der Umsatzkompensationshilfe, zur Abwicklung bewilligter oder aufgehobener Umsatzkompensationszahlungen sowie für alle mit dem Betrieb und der Verwaltung einer Bewilligungsbehörde erforderlichen Tätigkeiten.

Dabei richtet sich der Zweck der Datenverarbeitung im Einzelnen in erster Linie nach der konkret beantragten Umsatzkompensationszahlung und umfasst im Wesentlichen Bedarfsanalysen, Kompensationswürdigkeits- und Fähigkeitsprüfungen, die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Umsatzkompensation, die Evaluation der Maßnahme zur Prüfung Ihrer Wirksamkeit und zu deren Weiterentwicklung sowie statistische Erhebungen.

3.3 Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO)

Darüber hinaus unterliegen wir als Bewilligungstelle den rechtlichen Verpflichtungen insbesondere aus Art. 6 der Verordnung (EU) NR. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013, § 3 der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, § 24-26, 28, 35-52 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 53 der Haushaltsordnung des Saarlandes, §§ 1-8 des Subventionsgesetz (SubvG) sowie den einschlägigen Förderregularien des Bundes und des Landes. Diese sehen unter anderem Datenverarbeitungen zum Zwecke der Gewährung von Förderungen, zur Wahrung der Rechte von Verfahrensbeteiligten, Betrugsprävention, der Erfüllung subventionserheblicher Kontroll- und Meldepflichten sowie der Bewertung von Risiken vor.

  1. Wer bekommt Ihre Daten?

Wir sind zur Verschwiegenheit über alle antragstellerbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen wir Kenntnis erlangen. Personenbezogene Daten werden an Stellen innerhalb der Saarland Medien GmbH weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist, gesetzliche bzw. förderrechtliche Bestimmungen dies gebieten oder wir zur Erteilung einer Auskunft verpflichtet sind. Unter diesen Voraussetzungen sind Empfänger personenbezogener Daten darüber hinaus z.B. Öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Rechnungshof des Saarlandes, Bundesrechnungshof, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie).

Weitere Datenempfänger sind diejenigen Stellen, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Amtsgeheimnis befreit haben.

  1. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Abwicklung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens der Soforthilfe Kino, was insbesondere die Anbahnung und Aufhebung einer Bewilligung umfasst.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, § 3 der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und weitern Vorgaben aus dem Beihilferecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zehn Jahre nach der Bewilligung der Liquiditätshilfe.

  1. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Zur Verarbeitung Ihrer Daten haben Sie das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Im Falle einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@saarland-medien.de.

 

  • gemäß Art. 15 DSGVO

Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.

 

  • gemäß Art. 16 DSGVO

unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu Verlangen.

 

  • gemäß Art. 17 DSGVO

Die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

 

  • gemäß Art. 18 DSGVO

die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

 

  • gemäß Art. 20 DSGVO

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

 

  • gemäß Art. 21 DSGVO

im Falle einer Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, oder gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info[at]saarland-medien[dot]de

 

  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei folgender Aufsichtsbehörde zu beschweren:

 

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 94781-0

Fax: 0681 94781-29

E-Mail: poststelle[at]datenschutz [dot]saarland[dot]de

 

  1. Besteht für Sie eine Pflicht zu Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen Ihrer Antragstellung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Beratung oder die Gewährung der Liquiditätshilfe erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, die beantragte Soforthilfe zu bewilligen, oder sogar bewilligte Liquiditätshilfen aufheben müssen.

  1. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Wir nutzen keine automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Begründung und Durchführung des Stabilisierungspaketes Saarland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[1] In der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung. Das gilt auch für alle weiteren Bezugnahmen auf das Saarländische Datenschutzgesetz.

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