Das Stabilisierungspaket Kinos
Gegenstand des Stabilisierungspaketes Saarländische Kinos ist von daher eine anteilige Kompensation von Umsatzausfällen der saarländischen Kinos, die coronabedingt angefallen sind. Die Kompensationszahlung für den Umsatzrückgang im laufenden Geschäftsjahr, der insbesondere von der Komplettschließung in den Monaten März bis Mai 2020 verursacht ist, orientiert sich an der Relation der Besucherzahlen pro Kino zu den Gesamtbesucherzahlen im Saarland gemäß FFA-Meldung im Jahr 2019.
Für diese Kompensationsleistungen hat der saarländische Landtag im Nachtragshaushaltsgesetz – NHG 2020 vom 24. Juni 2020 200.000,00 Euro für das Stabilisierungspaket Saarländische Kinos eingestellt. Aus diesen gesamten Fördermitteln werden für die gewerblich betriebenen Kinos 192.500 Euro und für die kommunal betriebenen Kinos 7.500 Euro zur Verfügung gestellt.
Anträge auf Umsatzkompensationszahlungen können bis zum 13. November 2020, 12.00 Uhr gestellt werden. Bitte reichen Sie alle notwendigen Antragsunterlagen digital als PDF per E-Mail an conrad [at] saarland-medien [dot] de ein.
Ausschreibung Umsatzkompensationen Saarländische Kinos
Antrag Stabilisierungspaket Kinos
Richtlinie zur Gewährung von Umsatzkompensationen an saarländische Kinos
Datenschutzhinweise Stabilisierungspaket Saarländische Kinos
Kontakt für Rückfragen
Steffen Conrad
0681 / 38988 – 15
conrad [at] saarland-medien [dot] de