Saarland Medien schreibt Filmförderung 2022 aus

18.08.2022

Filmemacher:innen aufgepasst! Die Saarland Medien GmbH schreibt wieder ihre jährliche Filmförderung aus, um insbesondere junge Filmemacher:innen aus der Region zu unterstützen. Im Jahr 2022 stehen hierfür 65.000 Euro als Projektförderung im Filmbereich für Stoff- und Projektentwicklung, Produktion, Präsentation und Vermittlung bereit.

Über die Förderung der eingereichten Projekte entscheidet die Geschäftsführerin der Saarland Medien GmbH in Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Ein unabhängiger Förderausschuss berät die Geschäftsführerin bei der Entscheidungsfindung.

Die Anträge können bis Freitag, 23. September 2022, 12.00 Uhr, unter folgender Postanschrift eingereicht werden:

Saarland Medien GmbH
Steffen Conrad
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken

Ausschließlich Anträge, die bis zum Ende der Einreichfrist vollständig und inklusive aller Anlagen schriftlich sowie digital als eine PDF-Datei an conrad [at] saarland-medien [dot] de oder per USB-Stick leserlich und in deutscher Sprache eingereicht wurden, werden zum Vergabeverfahren zugelassen. Es gilt der Post- und E-Mail-Eingang bei der Saarland Medien GmbH. Bei Projektanträgen über 5.000 Euro empfiehlt die Saarland Medien GmbH eine mündliche Projektvorstellung.

Weitere Informationen zu den obligatorischen Antragsinhalten sowie die maßgebende Richtlinie für Filmförderung sind auf der Homepage der Saarland Medien abrufbar: https://www.saarland-medien.de/film/filmfoerderung/.

Wichtige Hinweise bezüglich des EU-Beihilferechts

Die Auszahlung des Preisgelds erfolgt auf Basis der De-minimis-Verordnung.[1] Demnach dürfen die an ein einziges Unternehmen in Deutschland ausbezahlten De-minimis-Beihilfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren 200.000 Euro insgesamt nicht übersteigen.

Deswegen müssen Zuwendungsempfänger:innen vor Auszahlung der Zuwendung gegenüber der Saarland Medien GmbH angeben, ob sie oder ein mit ihnen verbundenes Unternehmen im Betrachtungszeitraum weitere De-minimis-Beihilfen beantragt und ausgezahlt bekommen haben, und wenn ja, wann und in welcher Höhe.

Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob mit dem Preisgeld der Höchstbetrag von 200.000 Euro im Betrachtungszeitraum eingehalten wird. Sollte der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen mit der Förderung den Höchstbetrag von 200.000 Euro übersteigen, kann das Preisgeld nicht oder nur anteilig ausgezahlt werden.

 

Kontakt für Presseanfragen:

Steffen Conrad
conrad [at] saarland-medien [dot] de

 

[1] (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, deren Gültigkeit durch die Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde.

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