Saarland Medien lobt Saarländischen Landesprogrammpreis Kino 2023 aus

18.08.2022

Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit stiftet Preis für hervorragendes Familienprogramm.

 

Saarbrücken, 06.10.2023: Erneut vergibt die Saarland Medien GmbH den Landesprogrammpreis an saarländische Kinos, welcher die Qualität der saarländischen Kinolandschaft herausstellt. Dabei werden saarländische Kinobetriebe in den Kategorien Bestes Jahresprogramm und Innovatives Kinomarketing ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt in diesem Jahr insgesamt 10.000 Euro. Der Hauptpreis für das Beste Jahresprogramm ist mit 3.000 Euro dotiert. Darüber hinaus stiftet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit 3x 2.500 Euro für herausragende Familienprogramme.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine dreiköpfige Fachjury.

Zum Preiswettbewerb zugelassen sind Betreiber:innen eines gewerblichen Kinos im Saarland, das im Jahr 2022 mindestens 4 Monate geöffnet war, in der Öffnungszeit durchschnittlich an mindestens 2 Tagen in der Woche einen Spielbetrieb nachweisen kann und mit maximal 7 Sälen ausgestattet ist.

Explizit vom Wettbewerb ausgenommen sind Kinos, die eine regelmäßige staatliche Subvention zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes erhalten, sogenannte Kommunale Kinos.

Folgende Unterlagen sind für eine Teilnahme am Preiswettbewerb einzureichen:

  • Antrag auf Teilnahme an der Vergabe des Saarländischen Landesprogrammpreises Kino
  • Bei Antrag auf Preis für das beste Kinoprogramm: Programmdokumentation für das Jahr 2022 (= Anlage Spielplan oder vergleichbare Aufstellung)
  • Bei Antrag auf Preis für innovatives Kinomarketing: Erläuterung der Marketingmaßnahme und Erfolgsauswertung

Der Download-Link zum Antragsformular sowie der Anlage finden Sie unter:

https://www.saarland-medien.de/saarlaendischer-landesprogrammpreis-kino/

Anträge inkl. aller Anlagen können digital als PDF-Datei bis zum 16 Oktober 2023, 12:00 Uhr

Das Antragsformular sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie unter https://www.saarland-medien.de/saarlaendischer-landesprogrammpreis-kino/.
Anträge inkl. aller Anlagen können digital als PDF-Datei bis zum

16. September 2022, 12:00 Uhr

per E-Mail an conrad@saarland-medien.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Wichtige Hinweise bezüglich des EU-Beihilferechts

Die Auszahlung des Preisgelds erfolgt auf Basis der De-minimis-Verordnung.[1]
Demnach dürfen die an ein einziges Unternehmen in Deutschland ausbezahlten
De-minimis-Beihilfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren insgesamt 200.000 Euro nicht übersteigen.

Deswegen müssen Zuwendungsempfänger:innen vor Auszahlung der Zuwendung gegenüber der Saarland Medien GmbH angeben, ob sie oder ein mit ihnen verbundenes Unternehmen im Betrachtungszeitraum weitere De-minimis-Beihilfen beantragt und ausgezahlt bekommen haben, und wenn ja, wann und in welcher Höhe.

Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob mit dem Preisgeld der Höchstbetrag von 200.000 Euro im Betrachtungszeitraum eingehalten wird. Sollte der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen mit der Förderung den Höchstbetrag von 200.000 Euro übersteigen, kann das Preisgeld nicht oder nur anteilig ausgezahlt werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Saarland Medien GmbH
Steffen Conrad
Tel.: 0681 / 38988 – 15
E-Mail: conrad@saarland-medien.de

[1] (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, deren Gültigkeit durch die Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde.

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