Fördervorrausetzung

Als förderwürdig gelten Lang-, mittellange und  Kurzfilmprojekte (Dokumentar-, Animations-, Spielfilmprojekte oder TV-Spielfilmformate), die eine hohe Qualität versprechen lassen und den Einreichkriterien gemäß der Förderrichtlinie entsprechen.

Filme können in folgenden Kategorien gefördert werden:  Stoffentwicklungsförderungen, Projektentwicklungsförderungen, Produktionförderungen, Förderung des Abspiels, Förderung der Präsentation und Vermittlung sowie die Förderung von Festivals.

Es stehen insgesamt 80.000 Euro im Jahr 2019 an Fördermitteln zur Verfügung.

Einreichtermin wird noch bekannt gegeben.

 

Richtlinien für Filmförderung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland – Saarland Medien – GmbH

Filmförderrichtlinie

 

Merkblatt zur Förderrichtlinie

Merkblatt aktueller Stand

 

Antrag und weitere Infos zur Filmförderung

Antrag auf Filmförderung

 

Kontakt:

Steffen Conrad

E-Mail: conrad [at] saarland-medien [dot] de

Büro: 06 81 /3 89 88 15

Fax geschäftlich: 06 81 /3 89 88 20

 

© Landesmedienanstalt Saarland | Impressum