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Ausschreibung zur Filmproduktions- und Filmmusikförderung 2012

 

1.    Umfang und Ziele der Förderung

 

Die Saarland Medien GmbH vergibt im Rahmen ihrer Ausschreibung 2012 eine Filmproduktions- und Filmmusikförderung in Höhe von insgesamt 50.000,- Euro. Die Förderung dient der Stärkung und Entwicklung des Medienstandortes Saarland und des regionalen Filmschaffens. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Gefördert wird die vollständige oder teilweise Finanzierung

a)    von Spiel-, Animations- und Dokumentarfilmen sowie Mischformen, die sich formal  journalistischem und ausschließlich narrativem Erzählen entziehen. Die Förderung bezieht sich auf alle Genres und Längen. (Filmproduktionsförderung)

b)    einer Komposition, eines Sound-Designs, einer Studioarbeit oder eines Klang-körpers zur Erstellung einer Filmmusik. (Filmmusikförderung)

Fördermittel, die nach den Richtlinien der Saarland Medien GmbH vergeben werden, können mit Fördermitteln anderer Institutionen kumuliert werden.

 

2.    Förderbedingungen

 

Antragsberechtigt sind Hersteller eines Filmwerkes (Produzenten oder Filmemacher) oder Hersteller eines Filmmusikwerkes, die eine unmittelbar produktionsbezogene Auftragsvergabe an saarländische Unternehmen, mindestens in der Höhe des Förderbetrages, nachweisen (Regionaleffekt).

Hersteller eines Filmwerkes müssen darüber hinaus mindestens eine der beiden nachstehenden Anforderungen erfüllen:

a)    Der Antragssteller hat seinen Sitz im Saarland.

b)    Das Projekt weist einen inhaltlichen Bezug zum Saarland oder zur Großregion auf.

 

3.    Unterlagen und Termine

 

Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Anträge sind unter Verwendung der auf der Internetseite der Saarland Medien GmbH aufzurufenden Formulare zu erstellen und einzureichen. Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.

Bitte beachten Sie bei der Einreichung ihres Projektes: Unvollständige oder unzureichende Antragsunterlagen werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt!

Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 14. September 2012 beim Geschäftsführer der Saarland Medien GmbH eingehen:

 

Saarland Medien GmbH

Dr. Gerd Bauer

Nell-Breuning-Allee 6

66115 Saarbrücken.

 

Die Frist für die Einreichung wird von der Geschäftsführung der Saarland Medien GmbH festgelegt und per Pressemitteilung sowie auf der Internetseite www.saarlandmedien.de

bekanntgegeben.

Der Dreh-/Produktionsbeginn des Förderprojektes soll innerhalb von 12 Monaten nach Zusage der Förderung erfolgen.

Auf die Tatsache der Förderung muss im Abspann des Films und in Werbemitteln angemessen hingewiesen werden. Musikalische Leistungen müssen im Endprodukt tatsächlich zum Einsatz kommen.

 

4.    Auswahl der Förderprojekte

 

Filmprojekte, die an Schauplätzen im Saarland und/oder der Großregion gedreht werden, werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt. Für die Auswahl der Film- und Filmmusikproduktionen wird ein Fachbeirat gebildet, der sich aus drei fachkundigen Persönlichkeiten zusammensetzt. Die Sitzungen des Fachbeirates sind nicht öffentlich. Seine Mitglieder sind unabhängig, zum Stillschweigen über die Inhalte der Beratung verpflichtet und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Geschäftsführer der Saarland Medien GmbH auf der Grundlage des Votums des Fachbeirates. Der Rechtsweg gegen die Auswahl des Fachbeirates und die Entscheidung des Geschäftsführers der Saarland Medien GmbH ist ausgeschlossen.

Im Fall der Förderung wird eine Fördervereinbarung geschlossen, die weitere Einzelheiten, insbesondere zum Verwendungsnachweis, regelt.

 

5.    Rückzahlung der Fördermittel

 

Erfüllt der/die Geförderte die Ausschreibungsbedingungen bzw. die Verpflichtungen aus der Fördervereinbarung nicht oder nur zum Teil, kann die Saarland Medien GmbH ihre Fördermittel, soweit sie schon ausgezahlt sind, ganz oder teilweise zurückfordern bzw. noch nicht ausgezahlte Fördermittel zurückbehalten

 

Saarbrücken, im Mai 2012

 

 

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